Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Reitsport Engelke GmbH und ihren Kunden. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sie gelten ausschließlich, auch für künftige Verträge. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
Verträge kommen erst durch ausdrückliche Annahme durch die Reitsport Engelke GmbH zustande.

§ 3 Widerrufsbelehrung
ei außerhalb der Geschäftsräume des der Reitsport Engelke GmbH und/oder im Wege eines Fernabsatzgeschäftes geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern gilt folgendes: (1) Der Kunde hat das Recht den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss, bei Verträgen über die Lieferung von Waren ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Bei Übermittlung der Ware in mehreren Teilsendungen gilt für den Fristbeginn der Tag der Inbesitznahme der letzten Teillieferung. Bei dem Vertrag über eine regelmäßige Belieferung gilt der Tag der Inbesitznahme der ersten Teillieferung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Reitsport Engelke GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Engelke, geschäftsansässig Walsrode Straße 273 A, Langenhagen, E-Mail: info@reitsport-engelke.de , Telefon: 0511/77 47 73, Telefax: 0 511 – 73 29 00 mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Kunde kann das Musterwiderrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite der Reitsport Engelke GmbH www.reitsport-engelke.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Folgen des Widerrufs: (2) Wird der Vertrag durch den Kunden widerrufen, hat die Reitsport Engelke GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Reitsport Engelke GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bei der Reitsport Engelke GmbH eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet die Reitsport Engelke GmbH dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die Reitsport Engelke GmbH dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die Reitsport Engelke GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat dass die Waren zurückgesandt worden sind, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. (3) Der Kunde hat die Waren unverzüglich in jedem Fall spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag, an dem er die Reitsport Engelke GmbH über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat an die Reitsport Engelke GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesandt hat. (4) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf ein zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. (5) Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, wenn Sie das von uns zur Verfügung gestellte Retouren-Etikett verwenden. Dies gilt nicht für reduzierte Ware.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

§ 4 Lieferfristen/Übergabe
(1) Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich. In der Regel beträgt die Lieferzeit von Lagerware 5 Werktage nach Zahlungseingang; die Lieferzeit bei anzufertigenden Artikeln beträgt in der Regel 6-12 Wochen. (2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. Dauert die hierauf beruhende Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten. (3) Die Liefer- / Übergabebereitschaft durch die Reitsport Engelke GmbH wird dem Kunde angezeigt. Kann die Lieferung/Übergabe aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. (4) Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Preise
(1) Die Preise sind Endpreise, gelten in € und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. (2) Neben der vertraglich geschuldeten Vergütung werden Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten gesondert berechnet. (3) Die Preise der angebotenen Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste unter www.reitsport-engelke.de/Preisliste. Alle nicht aufgeführten Preise sind bei Bedarf im Vorfeld zu erfragen. (4) Die Preise und Angaben sind unverbindlich und freibleibend. (5) Produktpreise richten sich nach den Vorgaben der Hersteller.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Vergütung im Eigentum der Reitsport Engelke GmbH. Bei Zahlungsverzug des Kunden und auch bei ansonsten vertragswidrigem Verhalten ist die Reitsport Engelke GmbH berechtigt, die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. (2) Der Kunde hat die Reitsport Engelke GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 7 Gewährleistungsrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelgewährleistung unter Berücksichtigung der nachstehenden Besonderheiten. (2) Verkauf von gebrauchten Gegenständen Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen ist die Frist für die Sachmangelgewährleistung auf ein Jahr nach Übergabe beschränkt. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind die § 6 Abs. 1 und Abs. 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ansprüche. (3) Verkauf an Unternehmer Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern , nach der Ablieferung durch die Reitsport Engelke GmbH auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und, wenn sich ein erkennbarer Mangel zeigt, der Reitsport Engelke GmbH unverzüglich Anzeige machen. Die Frist beträgt 1 Woche ab Empfang der Ware. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

§ 8 Regelungen für den Erwerb von Sätteln
(1) Durch einen neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Training des Pferdes kann sich die Rückenmuskulatur und das Fettgewebe Ihres Pferdes verändern. Auch andere Faktoren wie Krankheit, Trainingsumstellung, Futterumstellung, Veränderung der Haltungsform oder –ort, sowie altersbedingte Veränderungen des Pferdes (z.B. Wachstum, Muskelabbau im Alter), Wechsel der Jahreszeit können zu einer Veränderung der Paßgenauigkeit des Sattels führen. Ebenso die Nutzung durch andere Reiter oder auf anderen Pferden kann zu einer Änderung der Passform führen. Nicht nur der Sitz des Reiters sondern auch unterschiedlich verwendete Sattelunterlagen haben Einfluss auf die Position des Sattels nach der Ingebrauchnahme. (2) Es ist deshalb sinnvoll die Passgenauigkeit des Sattels im Auge zu behalten. Für den Erhalt der Passgenauigkeit und dem Gebrauch des Sattels, ist daher eine regelmäßige Überprüfung und ein eventuell erforderliches Anpassen durch einen Fachmann notwendig und empfehlenswert. (3) Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen Sattels sowie die korrekte Sitzposition des Reiters wird vom Auftragnehmer daher nur bezogen auf den Zeitpunkt der Übergabe übernommen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Nachpolsterungen/Veränderungen am Sattel notwendig werden, sind diese nicht als Nachbesserung zu verstehen. (4) Es besteht die Möglichkeit die zusätzliche Beurteilung Dritter (z.B. Trainer, Tierarzt etc.) am Tag des Termin einfließen zu lassen. Eine nachträgliche Änderung gemäß Anweisung Dritter wird nicht als Reklamation verstanden und ausdrücklich widersprochen. (5) Es wird empfohlen den Sattel mit den Pflegeprodukten des Herstellers zu Pflegen. (6) Mietsättel Auf Anfrage werden in Einzelfällen Mietsättel nur bei verbindlicher Bestellung eines neuen Sattel zur Verfügung gestellt. Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Mietsattels und endet mit der Auslieferung des bestellten Sattels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mieter hat dem Vermieter unaufgefordert den Mietsattel zurückzugeben. Sollte das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden, ist der Mieter verpflichtet den Mietsattel in das Geschäft des Vermieters zu verbringen. Für den Vermieter besteht insoweit keine Verpflichtung den Sattel abzuholen. Während des Mietverhältnisses haftet der Mieter dem Vermieter für Verlust, Beschädigung und Wertminderung auch ohne Verschulden. Im Falle des Verlustes hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des Mietsattels zu ersetzen. Die Miete beträgt pro angefangenem Monat 50,00€ und ist zahlbar bei Abgabe des Sattels. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietsattels nach Ablauf der Mietzeit fort, so tritt eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses abweichend von § 545 BGB nicht ein. Gibt der Mieter den Mietsattel trotz Aufforderung des Vermieters nicht zurück, so beträgt die gem. § 546 a Abs. 1 BGB zu entrichtende Nutzungsentschädigung 100,00€ für jeden angefangenen Monat, fällig und zahlbar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus. Sollen auf Wunsch des Mieters Änderungen am Mietsattel vorgenommen werden, welche ausschließlich vom Vermieter durchzuführen sind, wird hierfür die normale Vergütung berechnet, welche nicht in der Miete enthalten ist. Das Recht zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung bleibt unberührt. (7) Testsättel Wir verfügen über ein relativ breites Sortiment an Testsätteln welche wir unseren Kunden kostenlos zum Testen überlassen. Der Zeitraum des Testens ist grundsätzlich auf eine Woche beschränkt sollte ein Sattel in der vorgegebenen Zeit nicht zurückgebracht werden, besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß der vorstehenden Ziffer 6 des hier stehenden § 8 dieser AGB.

§ 9 Haftung
(1) Für eine Verletzung von Leben, Körper, und/oder der Gesundheit des Kunden die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitsport Engelke GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Reitsport Engelke GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Für sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des der Reitsport Engelke GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen haftet die Reitsport Engelke GmbH ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, für diese Fälle ist jedoch die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Die mit der Reitsport Engelke GmbH geschlossenen Verträge unterliegen der Anwendbarkeit deutschen Rechts. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellung aus dem und/oder die Lieferung in das Ausland erfolgt. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.4.1980 findet keine Anwendung. (2) Gerichtsstand für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist der Ort am Geschäftssitz der Reitsport Engelke GmbH. Dieser Gerichtsstand gilt auch dann als vereinbart, wenn der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland nicht hat, seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht.

Zahlung per Rechnung und Finanzierung
In Zusammenarbeit mit Klarna AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Ratenkauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung und Klarna Ratenkauf nur für Verbraucher verfügbar sind und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat.

Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier.

Klarna Ratenkauf
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Datenschutzhinweis
Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

Stand 10/2024 Reitsport Engelke GmbH, Walsrode Straße 273 A, 30855 Langenhagen, E-Mail: info@reitsport-engelke.de, Telefon: 0511/77 47 73